Ihr Leistungsumfang


Gefährdungsbeurteilungen



Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten und Arbeitsmitteln.

Gerne sind wir auch vor Ort für Sie da und bewerten bei einer Sicherheitsbegehung, auch gerne gemeinsam mit Ihrer Sicherheitsfachkraft, die Gefährdungen und erstellen Ihnen auf Grundlage Ihrer vorhandenen Dokumente einen Maßnahmenplan zur Erhöhung der Sicherheit für Mensch und Maschine.

Dies geschieht natürlich unter Berücksichtigung der Ergonomie und der Produktivitätsanforderungen Ihrer Produktion bzw. Fertigung.

Folgende Struktur bei der Vorgehensweise zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen hat sich hier bewährt und wird auch von uns genutzt:

  • Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung,
  • Ermitteln der Gefährdungen,
  • Beurteilen der Gefährdungen,
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • Durchführen der Maßnahmen,
  • Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen und
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
  • Natürlich sind wir auch nach der Erstellung der ersten Fassung der „fertigen“ Gefährdungsbeurteilung weiter für Sie da. Denn diese ist nicht „in Stein gemeißelt“ und unterliegt natürlich der Prüfung bei Änderungen der Gegebenheiten oder Vorfälle, wie z.B.:

  • Einführung neuer Arbeitsmittel
  • Einführung neuer Verfahren
  • Beinaheunfälle, also "brenzlige" Situationen, die aber noch glimpflich verlaufen sind
  • Sachschäden
  • Unfälle
  • Erkrankungen
  • Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, sondern beraten Sie auch bei der Einführung geeigneter und/ oder notwendigen Maßnahmen, unterstützen Sie bei der Durchführung und bei der Kontrolle. Gerne sind wir für Sie da. Sprechen Sie uns einfach an.

    AK Safety-Mechatronics…your projects are our mission

    Sicherheitsbewertungen von bereits umgebauten bzw. geplanten Modernisierungen an Maschinen und Anlagen:

  • Sicherheitstechnische Aufnahme der vorhandenen Maschine
  • Überprüfung vorgenommener Änderungen unter dem Aspekt wesentliche/ unwesentliche Änderung nach der Vorgabe vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - Vergleich Istzustand mit Zustand der Maschine vor dem Umbau
  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung bei nicht wesentlichen Änderungen
  • Abgleich des Umbaus mit Maschinenrichtlinie (Stand der Technik) und eventuell vorhandenen C-Normen (Normenrecherche und Normenanalyse)
  • Verifikation und Validierung der sicherheitsrelevanten Teile von Steuerungen nach DIN EN ISO 13849-1 unter Verwendung der vom Institut für Arbeitsschutz
  • Beratung und Unterstützung rund um die CE-Kennzeichnung und Risikobewertung


  • AK Safety-Mechatronics…your projects are our mission