Sicherheitsüberprüfungen (UVV-Prüfung)



Nach der aktuell gültigen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Betreiber von Arbeitsmitteln vor der erstmaligen Verwendung, vor jeder Inbetriebnahme und wiederkehrend nach den in der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsmittels festgelegten Prüfintervallen dazu verpflichtet, diese von einer befähigten Person bzw. einer sachkundigen Person prüfen zu lassen.

An einigen Anlagen ist als Nachweis zur Einhaltung der notwendigen Sicherheitsabstände während des Rüst- bzw. Einrichtvorganges und auch bei zusätzlich vorhandenen Betriebsarten im Produktionsbetrieb nach DIN EN ISO 13855 eine Nachlaufmessung zur Berechnung des Sicherheitsabstandes erforderlich. Dies ist z.B. bei Pressen mit Zweihandschaltungen und/ oder berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) als Schutzeinrichtung der Fall.

Gerne führen wir für Sie diese Sicherheitsprüfungen, die bis heute auch noch unter dem Namen „UVV-Prüfung“ bekannt ist, durch.

Die Grundlage aller Prüfungen bildet die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV).

§ 14 Prüfung von Arbeitsmitteln

Selbstverständlich werden bei unseren Prüfungen auch weitere Gesetze, Normen, Vorschriften und Anweisungen berücksichtigt. Die jeweilig zu beachtenden Grundlagen sind abhängig von der Art und vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens des Arbeitsmittels.

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https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__14.html




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