Für die Sicherheit der Bediener Ihrer Maschinen und Anlagen kommen teilweise bei Sicherheitsfunktionen Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) zum Einsatz.
Sie als Betreiber sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen diese BWS (Lichtschranken, Lichtvorhänge, Laserscanner) zu prüfen.
Die Erstprüfung und die Wiederholungsprüfungen können durch externe Sachkundige durchgeführt werden.
Gerne führen wir diese Prüfungen für Sie durch.
Mitarbeitersicherheit:
Natürlich führen wir diese Prüfungen auch an anderen industriellen Anlagen durch, die eine BWS als Schutzeinrichtung verbaut haben.
Gerne beraten wir Sie auch bei der sicherheitsgerechten Auswahl bei Nachrüstungen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen.