BWS-Prüfungen

Erstinbetriebnahmen, Erstprüfungen und wiederkehrende Prüfungen (Wiederholungsprüfungen)



Für die Sicherheit der Bediener Ihrer Maschinen und Anlagen kommen teilweise bei Sicherheitsfunktionen Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) zum Einsatz.

Sie als Betreiber sind verpflichtet in regelmäßigen Abständen diese BWS (Lichtschranken, Lichtvorhänge, Laserscanner) zu prüfen.
Die Erstprüfung und die Wiederholungsprüfungen können durch externe Sachkundige durchgeführt werden.

Gerne führen wir diese Prüfungen für Sie durch.



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Sie profitieren von:




Mitarbeitersicherheit:

  • Feststellung von Sicherheitsmängeln
  • Beseitigung von Sicherheitsmängeln
  • Verringerung der Unfallrisiken


  • Prozesssicherheit:
  • Sicherstellung von Produktivität, Verfügbarkeit und Ausbringung der Anlage durch regelmäßige Überprüfungen und Instandsetzungen


  • Rechtssicherheit:
  • Nachweis der Überprüfungen auf nachvollziehbaren und übersichtlichen Protokollen oder Eintragungen im Pressenprüfbuch
  • Anbringen einer Prüfplakette bei bestandener Prüfung
  • Durch Protokolle bzw. Eintragungen im Pressenprüfbuch und Sicherheitsplakette jederzeit den Nachweis der Prüfpflicht (BetrSichV, TRBS, DGUV)



  • Natürlich führen wir diese Prüfungen auch an anderen industriellen Anlagen durch, die eine BWS als Schutzeinrichtung verbaut haben.

    Gerne beraten wir Sie auch bei der sicherheitsgerechten Auswahl bei Nachrüstungen von berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen.




    AK Safety-Mechatronics…your projects are our mission