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Wann und wie müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?



Hier besagt die DGUV-V3 folgendes:

§ 5 Prüfungen

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden

1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung
2. vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und
3. in bestimmten Zeitabständen. Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt werden.

(2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten.

(3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen.

(4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind.

Dem entsprechend legt die die DGUV V3 legt nicht immer genau fest, wann elektrische Betriebsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen geprüft werden müssen. Vor allem bei den Wiederkehrenden Prüfungen sind Sie als Betreiber gefragt die richtigen Prüffristen festzulegen und zu dokumentieren. Entsprechende Hinweise können Sie vom Hersteller erhalten oder Sie können sich an von der Berufsgenossenschaft empfohlene Prüffristen halten.

Auch hier unterstützen wir Sie gerne.

Ihr Leistungsumfang

  • Beratung bei der richtigen Auswahl der empfohlenen bzw. vorgeschriebenen Prüffristen
  • Fachgerechte Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln, Maschinen und Anlagen nach folgenden Normen und Vorschriften:
  • Erstellung Normgerechter Protokolle und Dokumentationen
  • Anbringen einer Prüfplakette


  • AK Safety-Mechatronics…your projects are our mission